Leistungen
Für Patienten & Ärzte
1.Ernährungsberatung als
Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung auf Grundlage § 20 SGB V. Ernährungskurse und individuelle Ernährungsberatung, wie z. B. Beratung zur Gewichtsreduktion, Kurse und Einzelberatung zur ausgewogenen Ernährung im Alter, Säuglings- und Kleinkindernährung, gesunde Ernährung während der Schwangerschaft und Stillzeit etc.
2. Ernährungstherapeutische Beratung als
Sekundärprävention bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen, auf Grundlage von § 43 SGB V als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation wie z.B. bei Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochruck, Gicht, Arthrose, entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen (Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Reizdarmsyndrom), Nahrungsunverträglichkeiten und Nahrungsmittelallergien durch den behandelnden Arzt. (Ärztliche Zuweisung)
Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren.